Krankmeldungen

Krankmeldungen müssen per SchoolFox – unter Abwesenheitsfunktion – eingetragen werden und spätestens vor der ersten Stunde des entsprechenden Tages erfolgen.

Fehlt ein Schüler zu Beginn der 2. Unterrichtsstunde unentschuldigt, benachrichtigt die Schule die Eltern über die vorliegende Notfallnummer.

Unter Umständen, falls niemand unter den angegebenen Notfallnummern erreichbar ist, benachrichtigen wir als Sicherheitsmaßnahme auch die Polizei / Jugendamt. Wir bitten die Eltern, die Gültigkeit ihrer Notfallnummer stets zu kontrollieren und ggf. mit der Veränderungsanzeige (unter Formulare), die Sie auf unserer Homepage finden, zu aktualisieren.

Beurlaubungen

Beurlaubungen vom Besuch der Schule sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen Antrag möglich!

Zuständig für Beurlaubungen sind:

  • Für eine Stunde: Der zuständige Fachlehrer
  • Für einen oder zwei Tage: Der Klassenlehrer
  • In allen anderen Fällen: Die Schulleitung

Unmittelbar vor oder nach den Ferien wird grundsätzlich keine Beurlaubung ausgesprochen!